Weiterbildung

Nach dem neuen Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) vom 26.8.2006, mit dem die Bundesregierung die EU-Richtlinie 2003/59/EG in deutsches Recht umgesetzt hat, müssen jetzt alle Berufskraftfahrer (Fahrzeuge über 3,5 t zul. Gesamtmasse) im gewerblichen Güterverkehr und im Werkverkehr regelmäßig einen Tag Weiterbildung pro Jahr (35 Stunden in 5 Jahren) nachweisen. Diese wird mit der Schlüsselzahl -95- in den Führerschein eingetragen. Wer seinen Führerschein nach dem 10.09.2009 verlängern muss, sollte jetzt mit der Weiterbildung beginnen. Denn ohne Weiterbildungsnachweis keine Fahrerlaubnis mit der nötigen Schlüsselzahl!


Diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis in den Jahren 2007/2008 verlängert haben, sollten deshalb jetzt zwingend mit der Weiterbildung beginnen, um diese bis zur nächsten Verlängerung abgeschlossen zu haben. Das gleiche gilt für all diejenigen, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 10.09.2009 erstmalig verlängern lassen müssen.


In den Jahren 2009 bis 2012 wird es einen gewaltigen Ansturm auf die Trainings geben. Diesem Ansturm sind die Schulungsstätten nicht gewachsen. Wer sich bereits jetzt entschließt, die erste Weiterbildung zu beginnen, kann sich die Schulungsstätten, die Termine und vor allen Dingen die Preise ausuchen.Die Fahrer-Trainings werden mit zunehmender Nachfrage teurer. Aufgrund der geringen Anzahl an Ausbildungsstätten erwarten Experten Seminargebühren von bis zu 300,- Euro pro Teilnehmer und Tag.

 

Kann die Weiterbildung aufgeteilt werden?

Ja. Dabei ist zu beachten, dass jede Weiterbildung mindestens sieben Zeitstunden dauern muss. Das bedeutet, dass im Durchschnitt jedes Jahr eine eintägige Weiterbildung absolviert wird. Unsere Seminarprogramme heben alle auf diese siebenstündigen Weiterbildungen ab.

 

Wann müssen LKW-Fahrer erstmals eine Weiterbildung nachweisen?

Bis zum 10.09.2014 haben ALLE Kraftfahrer eine erste Weiterbildung abzuschließen. Ausnahmen hierzu erläutern wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

Kraftfahrer für LKW- und Busklassen

WEITERBILDUNGSVORSCHRIFTEN FÜR LKW- ODER BUSFAHRER

Jede(r) Bus-Fahrer(in) der Fahrzeuge der D1 oder D Klassen führt und bis zum 10.09.2013 den Führerschein verlängern muss, benötigt:

Genauso wie

Jede(r) LKW-Fahrer(in) der C1 oder C Klassen nach den GüKG (Güterkraftverkehrsgesetz) führt und bis zum 10.09.2014 den Führerschein verlängern muss, benötigt:

EINE REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG

In 5 Jahren 35 Stunden Weiterbildung zu 7 Stunden an einem Tag, also jedes Jahr 1 Tag Weiterbildung!

Fünf Weiterbildungsmodule in allen drei Kenntnisbereichen nach BKrFQg für LKW und BUS:

1. ECO-Training & Assistenzsysteme (Theorie / Praxis)
2. Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
3. Gefahrenwahrnehmung
4. Schadensprävention
5. Sicherheit für Ladung und Fahrgast

Neuerwerb eines LKW- oder Bus- Führerscheines

EINE REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG

Was kommt auf eine(n) LKW-Fahrer(in) oder BUS-Fahrer(in) bei einem Neuerwerb des Führerscheines zu? 

 

1. FÜHRERSCHEINAUSBILDUNG IN DEN KLASSEN:

C1 und/oder C1E oder C und/oder CE

D1 und/oder D1E oder D und/oder DE

 

2. EINE AUSBILDUNG NACH BKRFQG

  • beschleunigte Grundqualfikation (140 Std Ausbildung mit einer 90 min Prüfung an der IHK zu Münster)
  • oder einer Grundqualifikation ( 7,5 stündige Prüfung in Theorie und Praxis an der IHK zu Münster)
  • oder eine Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer Güter- oder Personenverkehr
  • oder Fachkraft im Fahrbetrieb

3. EINE REGELMÄSSIGE WEITERBILDUNG

In 5 Jahren 35 Std Weiterbildung zu 7 Std an einem Tag.
In einem Jahr 1 Tag Weiterbildung.

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